Eine verstärkte Online-Präsenz kann helfen, die Corona-Einbußen zu reduzieren. Es muss nicht immer ein eigener Shop sein.
Die Digitalisierung des Einzelhandels hat sich durch die Pandemie beschleunigt. Auch viele Geschäftsinhaber, die bis jetzt noch gezögert haben, sind nun von der Notwendigkeit überzeugt. In Bremen und Bremerhaven erhalten Einzelhändler umfassende Beratung beim Aufbau oder der Ausweitung ihrer Online-Präsenz. Im Rahmen der Überbrückungshilfen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Digitale Lotsen in Bremen und Bremerhaven
Eine wichtige Anlaufstelle für Unternehmen sind die Digitallotsen, die auch auf Betreiben der Handelskammer ihre Arbeit aufgenommen haben. Unter den Dächern der Wirtschaftsförderungen in Bremen und Bremerhaven leisten sie Erstberatung für Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers. Zum Lotsen-Programm gehören unter anderem digitale Schulungsmaßnahmen, beispielsweise bei der Handelskammer.
Weitere Informationen: digitallotsen-bremen.de
Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfen
In der aktuellen Überbrückungshilfe III werden erstmals auch Digitalisierungsinvestitionen besonders berücksichtigt. Investitionen in Bereich der Digitalisierung (z.B. der Aufbau eines Onlineshops, Kosten bei großen Shopping-Plattformen oder Anschaffungskosten von IT-Hardware) sind einmalig bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig. Grundsätzlich können diese Kosten auch rückwirkend für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 geltend gemacht werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Freiberufler im Haupterwerb mit Jahresumsatz bis 750 Millionen Euro aus allen Branchen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat des Förderzeitraums November 2020 bis Juni 2021, für den der Zuschuss beantragt wird. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de