Steuerliche Förderung für Innovationen

Volker und Elvira Seidelmann haben eine neuartige Konstruktion für einen windfesten Sonnenschutz entwickelt, der auf Schiffen oder Balkons eingesetzt werden kann.

Die Corona-Krise war für viele Menschen eine Zeit der Unsicherheit, aber auch des Nachdenkens. Der Ingenieur Volker Seidelmann und seine Frau Elvira haben die Gelegenheit genutzt, eine Idee voranzutreiben, die sie schon länger im Kopf gehabt hatten: die Entwicklung einer Markise für Yachten und Kreuzfahrtschiffe, die auch den starken Winden auf hoher See standhält und dabei obendrein ein besonders hohes Maß an Kopffreiheit ermöglicht.

Für die Umsetzung des Konzepts, das jetzt patentiert ist und kurz vor der Markteinführung steht, brauchten sie einen langen Atem – und den hatten sie nicht zuletzt aufgrund der Forschungszulage des Bundesfinanzministeriums. Ihre Erfahrungen mit dem Instrument waren so gut, dass sie anderen kleinen und mittleren Unternehmen raten, auch davon Gebrauch zu machen, sofern es sich anbietet. Das Instrument sei ohne allzu große Hürden nutzbar und es gebe keinen Grund für „Berührungsängste“, sagen sie.

Markise so fest wie ein Cabrio-Verdeck

Die 2009 gegründete Firma Seidelmann-Yacht Naval Architecture hatte bereits langjährige Erfahrung mit der Entwicklung von Komponenten für große und kleine Yachten – beispielsweise Gangways und Plattformen. Aufbauend auf diesen Erfahrungen war nun die Idee entstanden, einen Sonnenschutz zu konstruieren, der den rauen Bedingungen auf See standhält. Volker Seidelmann, der auch eine Berufsausbildung als Schlosser absolviert hat, überlegte sich einen neuartigen Mechanismus und baute die ersten Prototypen. Sein Konzept soll dafür sorgen, dass die Tuchspannung der Markise fast so fest ist wie bei einem Cabrio-Verdeck.

Die Neuheit und Schutzwürdigkeit der Innovation ließen sich die Seidelmanns zunächst vom InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen bestätigen – eine Unterstützung, die sie als sehr hilfreich empfanden. Mittlerweile haben sie auch ein Patent angemeldet, wobei die Patentberatung der Handelskammer Bremen geholfen hat, die ersten Schritte einzuleiten.

Einen Teil des Entwicklungsaufwands haben sie sich nachträglich durch die steuerliche Forschungsförderung erstatten lassen. Diese Möglichkeit besteht seit Januar 2020 und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken, indem insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) kleiner und mittlerer Unternehmen angeregt werden. Dementsprechend sind die Bedingungen auch sehr niederschwellig.

„Man muss keine Erfindung und kein Patent haben, um die Forschungszulage in Anspruch zu nehmen“, berichtet Volker Seidelmann. „Die Förderung muss auch nicht vorab beantragt werden, sondern kann im laufenden Projekt oder auch nachträglich gewährt werden.“ Wichtigstes Kriterium sei die Neuartigkeit der Entwicklung: „Der Gesetzgeber will, dass man sich auch an unorthodoxe Lösungen herantraut.“

Auch Einzelpersonen können Anträge stellen

Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, die FuE-Vorhaben durchführen. Auch Einzelpersonen können also die Entwicklung neuer Ideen unterstützen lassen. Förderfähig sind Personalaufwendungen, Eigenleistungen eines Einzelunternehmers sowie Aufwendungen für Auftragsforschung bei FuE-Vorhaben, soweit sie sich den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuordnen lassen.

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Volker Seidelmann empfiehlt, sich beim zweiten Schritt von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um möglichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Die Zulage wird im Rahmen des Steuerbescheids ausgezahlt und geht auch mit einem Siegel einher, das die erfolgreichen Antragsteller nutzen können, um ihr Projekt zu bewerben.

Der Firma Seidelmann-Yacht Naval Architecture hilft die nachträgliche Förderung ihres Entwicklungsaufwands bei der Vermarktung ihrer Innovation. Laut Volker Seidelmann laufen aktuell bereits Lizenzverhandlungen infolge von Anfragen großer Hersteller.

Weitere Informationen:

bescheinigung-forschungszulage.de/

seidelmann-yacht.com/

Bild oben:
Elvira und Volker Seidelmann.