Neue Gesetze für die digitale Zukunft

Auf EU-Ebene sind vier große Gesetzesvorhaben geplant, die den rechtlichen Rahmen für die digitale Zukunft Europas definieren sollen. Die Vorgaben betreffen insbesondere die zunehmende Plattformisierung, die Nutzung von Daten und den Einsatz von KI.

Die Digitalisierung ist aus unserem Alltag und dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Aufgrund der raschen technologischen Entwicklung hinkt die Gesetzeslage der Realität jedoch in vielen Bereichen deutlich hinterher. Mit dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act, dem Vorschlag für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und dem Data Act werden deshalb auf EU-Ebene vier große Gesetzesvorhaben vorangetrieben, die die digitale Zukunft Europas entscheidend prägen werden.

Die Vorgaben betreffen bei weitem nicht nur klassische IT-Unternehmen, sondern wirken sich auf die gesamte Wirtschaft aus: Während es beim Digital Services Act und beim Digital Markets Act vor allem darum geht, digitale Plattformen und Dienste stärker zu regulieren, soll das Vorhaben zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz nun klare Spielregeln für den Einsatz von KI-Anwendungen schaffen. Der Data Act zielt demgegenüber darauf ab, den Zugang und die Nutzung von Daten zu erleichtern, um so eine verbesserte Datenökonomie zu erreichen. Dabei steht vor allem die B2B- und B2G-Datennutzung mit einer faireren Aufteilung zwischen den Akteuren der Datenwirtschaft im Fokus. Alle vier Vorhaben sollen in den kommenden Jahren verhandelt und zum Abschluss gebracht werden.

Digital Services Act und Digital Markets Act

Der Digital Services Act sieht neue Pflichten für digitale Diensteanbieter vor, die in ihrer Rolle als Bindeglied zwischen Verbrauchern und Waren, Dienstleistungen und Inhalten fungieren. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Online-Inhalten oder die Schaffung von Widerspruchsmöglichkeiten gegen die die Sperrung oder Entfernung von Inhalten.

Der Entwurf des Digital Markets Act umfasst zusätzlich konkrete Vorgaben für sogenannte „Gatekeeper“, also Unternehmen, die als „Torwächter“ den Zugang zu digitalen Märkten beherrschen und die Regeln für diese Märkte diktieren. Beispielsweise sollen Google, Facebook, Amazon & Co. die Nutzerprofile von unterschiedlichen Diensten künftig nicht mehr miteinander verknüpfen dürfen. Zudem soll die Europäische Kommission Instrumente erhalten, mit der sie den Verbotskatalog effektiv durchsetzen kann, um Wettbewerbsprobleme auf den digitalen Märkten rechtzeitig zu identifizieren und zu beseitigen.

KI-Regulierung und Data Act

Der potenzielle Nutzen von KI-Systemen ist vielfältig, er reicht von effizienteren Produktionssystemen und intelligenterer Logistiksteuerung bis hin zu einer besseren medizinischen Versorgung und individualisierten Bildungsangeboten. Parallel dazu gilt es aber auch, die Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Nutzer und die Grundrechte zu bewältigen. So kann beispielsweise die Intransparenz komplexer KI-Systeme zu Unsicherheiten führen und eine wirksame Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit und der Grundrechte behindern. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen arbeitet die EU-Kommission an gesetzgeberischen Maßnahmen.

Ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben zum Thema Digitalität ist das Europäische Datengesetz (Data Act). Mit dem Vorhaben will die EU-Kommission den Austausch und die Nutzung von Daten erleichtern und außerdem die Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts für Daten fördern. Im Zusammenspiel soll so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und die Effizienz staatlicher Verwaltung langfristig gestärkt werden. Eingebunden in die Konsultation zum Data Act ist auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der per Stellungnahme Rückmeldungen aus der unternehmerischen Praxis eingebracht hat.

Weitere Informationen des DIHK zur Digitalpolitik:
www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/digitalisierung