Am 20. Mai stellte die Handelskammer Bremen im Rahmen einer Veranstaltung zwei neue Angebote vor, die Unternehmen helfen können, Konflikte schneller und effizienter zu lösen: das Hanseatische Schiedsgericht und den Hanseatic Commercial Court.
Hanseatisches Schiedsgericht: Besonders die KMU profitieren
Die Handelskammern Bremen und Hamburg haben das Schiedsgericht gemeinsam initiiert, um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Streitigkeiten auf vertraulichem, digitalem und effizientem Weg zu lösen – in nationalen oder internationalen Geschäftsbeziehungen. „Das Hanseatische Schiedsgericht ist ein Angebot von der Wirtschaft für die Wirtschaft“, betonte Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen, anlässlich der Vorstellung des neuen Angebots. „Es ermöglicht Unternehmen, ihre Konflikte flexibel und ressourcenschonend zu lösen – ganz unabhängig von der staatlichen Gerichtsbarkeit.“
Besonders wichtig, so Dr. Fonger, seien die Vorteile der Vertraulichkeit, die digitale Abwicklung und die schnelle Verfahrensführung: „Unsere Schiedsverfahren bewahren sensible Geschäftsgeheimnisse, sind vollständig digital organisiert und bieten Unternehmen eine Entscheidung meist binnen zwölf Monaten. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region.“
Das Hanseatische Schiedsgericht orientiert sich an den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und nutzt dessen digitale Verfahrensmanagementplattform (VMP). Diese Plattform bildet alle Schritte des Schiedsverfahrens effizient und transparent ab – von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch. Unternehmen haben dabei volle Kontrolle über den Prozess, beispielsweise über die Wahl von Schiedsrichtern, Verfahrenssprache und Verhandlungsort – auf Wunsch auch per Videokonferenz.
Von dem modernen und wirtschaftsnahen Angebot können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Die Verfahren sind schnell, kostengünstig und ressourcenschonend.
Weitere Informationen: schiedsgerichtshof.de
Hanseatic Commercial Court for Aerospace, Logistics and Maritime Trade Bremen (HCCB)
Der Hanseatic Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen richtet sich an international tätige Unternehmen mit größeren Wirtschaftsstreitigkeiten. Er wird im Wesentlichen für Konflikte zwischen Unternehmen auf den Gebieten des Seehandels-, Fracht-, Speditions- oder Lagergeschäftsrechts sowie des Wasserstoff- und Weltraumtechnologierechts zuständig sein.
„Bremen und Bremerhaven spielen als international ausgerichtete Wirtschaftsstandorte eine bedeutende Rolle“, sagte Karlheinz Heidemeyer, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern der Handelskammer Bremen. „Es ist daher wichtig, dass mit dem Commercial Court ein staatliches Gericht an diesem Standort effektive Möglichkeiten zur Beilegung von nationalen und internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten bietet.“
Parteien von privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten werden ihre Verfahren vor dem Hanseatic Commercial Court Bremen ab einem Streitwert von 500.000 Euro künftig vollständig in englischer Sprache führen können. Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse wird es möglich sein, ohne Öffentlichkeit zu verhandeln und die Verfahrensbeteiligten von Anfang an zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
„Die Richterinnen und Richter des Hanseatic Commercial Court Bremen sind sowohl fachlich als auch im Rechtsenglisch besonders versiert, und sie sind maßgeblich bereits seit Jahren mit den rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen befasst, die im HCCB erwartet werden“, erläuterte die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Ann-Marie Wolff. „Gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Hanseatic Commercial Court Bremen wird die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet sein.“
Die Einrichtung des HCCB wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland am 1. April ermöglicht. Dieses Bundesgesetz erlaubt die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit. Es hat zum Ziel, den Justizstandort Deutschland für Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver zu machen, um diese Rechtsstreitigkeiten zügig und fachlich versiert einer gütlichen Einigung oder einer Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zuzuführen und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen. Durch das Justizstandortstärkungsgesetz wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, Senate bei den Oberlandesgerichten als sogenannte Commercial Courts einzurichten. Bremen hat davon sofort Gebrauch gemacht.
Weitere Informationen: hanseatic-commercial-court.de
Bild oben:
V.l.: Dr. Sebastian Schulenberg (Bremer Justizbehörde), Petra Sandvoß (Handelskammer Hamburg), Karlheinz Heidemeyer (Handelskammer Bremen), Christian Graf (Handelskammer Hamburg) und Ann-Marie Wolff (Oberlandesgericht Bremen).
Foto: Björn Hake