Januargesellschaft zum Jahresauftakt im Schütting

Traditionell im Januar jedes Jahres – immer am Montag nach dem Dreikönigstag – treffen sich die Mitglieder der Wittwen- und Statutenkasse der Handelskammer zur historischen Januargesellschaft im Haus Schüttung, dem traditionellen Jahresauftakt.

Als eine der ältesten Tischgesellschaften der Welt geht der Brauch ursprünglich auf die „Große Kaufmannskost“ des Jahres 1549 zurück. Heute ist es eine Veranstaltung der 1774 gegründeten Wittwen- und Statutenkasse, deren ursprünglicher Zweck einerseits in der Wittwenkasse die finanzielle Unterstützung Hinterbliebener von verstorbenen Plenarmitgliedern und andererseits in der Statutenkasse die Finanzierung der Tischgesellschaften und anderer Veranstaltungen in der Handelskammer war. Die Januargesellschaft wird ausschließlich aus den Erträgen der Statutenkasse finanziert und nicht aus dem Budget der Handelskammer. Zahlende Mitglieder der Kasse sind die amtierenden und früheren Mitglieder des Plenums der Handelskammer sowie die Syndici der Kammer.

Die Zusammenkunft dient der Aufnahme und Einführung der neuen Plenarmitglieder. Höhepunkt der Januargesellschaft, die in diesem Jahr am 9. Januar stattfand, ist die Grundsatzrede des Präses.

Präses Eduard Dubbers-Albrecht konzentrierte sich in seiner Grundsatzrede zum Jahresbeginn auf drei generelle Aspekte aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen: auf die um sich greifende Mittelmäßigkeit in Teilen der Verwaltungen, der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft allgemein, auf ein zunehmendes Ausweiten bürokratischer Einschränkungen für unternehmerische Tätigkeit sowie auf das immer häufiger anzutreffende Fehlen von Pragmatismus und Authentizität im politischen Handeln.

Der Handelskammer-Präses betonte: „Ein Subventionswettlauf hilft niemandem. Wir müssen die Standortbedingungen verbessern. Günstige Rahmenbedingungen müssen auf vielen Gebieten geschaffen werden: steuerlich, also Senkung der Unternehmenssteuern; hinsichtlich erneuerbarer Energien, sprich beschleunigter Genehmigungen für Windkraftanlagen; umfassende, international geltende Vereinbarungen für CO2-Bepreisung als Anreiz für geringere CO2-Produktion und fairen Wettbewerb. Ebenso braucht es günstige Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht und bei den Zugangsbedingungen für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt, bei der Infrastruktur und vielem mehr.“