Handelskammer zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Ausbildungsabgabe

Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven bedauert, dass das Verwaltungsgericht Bremen heute in erster Instanz die ausgewählten Musterklagen der Unternehmen gegen die Bescheide zur Ausbildungsabgabe abgewiesen sowie die Klage der Handelskammer für unzulässig erklärt hat.

Insgesamt hatten neben der Kammer rund 440 Unternehmen geklagt. Zugleich begrüßt die Handelskammer, dass das Verwaltungsgericht aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.

Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen, sagt: „Eine Sprungrevision ermöglicht, die Verfahrensdauer bis zum abschließenden höchstrichterlichen Urteil zu verkürzen und damit die Entscheidungsfindung zu beschleunigen.“

Die zugelassene Sprungrevision unterstreiche die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens, weil die offenen Fragen über den Einzelfall hinausreichen: „Sie betreffen das Gesetz an sich und insbesondere die finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an Sonderabgaben sowie die Grundsätze der Belastungsgleichheit und der Berufsfreiheit“, so der Hauptgeschäftsführer.

Dr. Matthias Fonger betont: „Wir hatten erwartet, dass das Verwaltungsgericht nicht von der inhaltlichen Linie des Staatsgerichtshofs abweichen wird. Der entscheidende Erfolg für die klagenden Unternehmen besteht darin, dass eine Sprungrevision zugelassen wurde. Dass das Gericht unsere eigene Klage als Handelskammer für unzulässig erklärt hat, halten wir für nicht nachvollziehbar. Wir werden eine Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.“