Einstellung ausländischer Fachkräfte wird einfacher

Das Bundeskabinett hat Ende März einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Stefan Hardege, Arbeitsmarktexperte bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erklärt im Interview, welche Erleichterungen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte geplant sind – und warum die geplanten Änderungen noch nicht weit genug gehen.

Was sind aus Ihrer Sicht die relevantesten Änderungen im aktuellen Gesetzentwurf?

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Arbeitskräfte auch ohne zuvor anerkannten Berufsabschluss, aber mit Berufserfahrung zum Arbeiten nach Deutschland kommen können. Neu ist auch die Möglichkeit der Einreise, um ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vom Inland aus betreiben zu können. Und mit der Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems wird die Zuwanderung zur Arbeitsplatzsuche neu geregelt.

Wo sehen Sie den dringendsten Änderungsbedarf?

Grundsätzlich müssen die Regelungen zur Zuwanderung einfacher, transparenter und verständlicher werden, gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Diese haben meist keine eigenen Personalabteilungen oder Recruitingprogramme und können sich kaum mit den vielen rechtlichen Details und unterschiedlichen Voraussetzungen zur Zuwanderung auseinandersetzen. Mit Blick auf die geplante Weiterentwicklung des Gesetzes ist es richtig, die Zuwanderung ohne volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation zu erleichtern. Denn unser Ausbildungssystem ist zwar ein Erfolgsmodell, aber international recht einzigartig, sodass viele gut qualifizierte Fachkräfte im Ausland keine solche Gleichwertigkeit haben, aber dennoch in den Betrieben wertvolle Beschäftigte sein können. Allerdings sind die jetzt im Gesetz geplanten Voraussetzungen dafür zu hoch. So gilt zum Beispiel eine Gehaltsschwelle von rund 40.000 Euro, von der nur bei Tarifbindung abgewichen werden kann. Das ist für viele Betriebe und in manchen Branchen zu hoch – beispielsweise in der Gastronomie. Und die nötige Tarifbindung für Abweichungen schließt häufig gerade KMU aus, die oft nicht tarifgebunden sind.

Wie können die Hürden bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte besonders für mittelständische Unternehmen reduziert werden?

Neben möglichst einfachen gesetzlichen Regelungen sollte deren Umsetzung schnell und unkompliziert erfolgen. Lange Wartezeiten der potenziellen neuen Beschäftigten auf einen Visumtermin im Heimatland, fehlende Ansprechpartner in der örtlichen Ausländerbehörde für Betriebe in Deutschland, monatelange Verfahren und hoher Bürokratieaufwand schrecken gerade KMU ab. Eine gute Ausstattung der relevanten Behörden und die Digitalisierung der Verfahren sind daher wichtige Voraussetzungen zur Verbesserung.

Zudem brauchen die Unternehmen oftmals praktische Unterstützung im gesamten Prozess. Das beginnt zum Beispiel bei der Suche nach passenden Kandidatinnen und Kandidaten im Ausland, geht über das Verfahren der Anerkennung bis hin zur Integration im Betrieb. Gerade bei Fragen der betrieblichen, aber auch der außerbetrieblichen Integration können Welcome Center als zentrale Anlaufstellen eine wichtige Hilfe sein. Neben aufenthaltsrechtlicher Information und Beratung können sie beispielsweise Fachkräften und Betrieben bis hin zur Unterstützung bei Behördengängen und beim Spracherwerb sowie bei Fragen zum Gesundheits- und Bildungssystem helfen.

Wie unterstützt die DIHK Unternehmen bei der Gewinnung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften?

Bei der DIHK Service GmbH sind dazu unterschiedliche Projekte angesiedelt. So begleitet zum Beispiel das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ Unternehmen ganz konkret dabei, ausländische Fachkräfte für sich zu gewinnen. Das Angebot reicht von der Rekrutierung in ausgewählten Drittstaaten über die Begleitung von Vorstellungsgesprächen, Begleitung von Spracherwerb und Visaverfahren bis hin zur Unterstützung während der ersten Zeit in Deutschland. Das Projekt setzt die DIHK Service GmbH in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit um. Es wird gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).

Außerdem gibt es bei der DIHK Service GmbH Projekte rund um das Thema Anerkennung von ausländischen Abschlüssen – „ProRecognition“ für die Beratung in Drittstaaten und „Unternehmen Berufsanerkennung“ für die Beratung von Unternehmen in Deutschland. Auch von dieser Expertise können Unternehmen profitieren, um die richtigen Fachkräfte für sich zu finden.

Unterstützung für Bremer Unternehmen

Unter dem Dach des Unternehmensservice Bremen bietet die Handelskammer gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Bremen und weiteren Partnern umfassende Leistungen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte an. Dazu zählt auch der Willkommensservice, der bei Fragen zu den Themen Aufenthalt, Arbeitsgenehmigung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Anspruch genommen werden kann.

unternehmensservice-bremen.de