Berufliche Kompetenzen anerkennen lassen

Die Handelskammer Bremen bietet Erstberatungen für Berufstätige an, die ihre Kompetenzen in einem anerkannten Ausbildungsberuf bewerten und bescheinigen lassen möchten, ohne über den entsprechenden Berufsabschluss zu verfügen. Auch Arbeitgeber können davon profitieren.

Der Fachkräftemangel bleibt ein zentrales Problem für Unternehmen. Gleichzeitig verfügen viele Arbeitskräfte über umfassende Fähigkeiten, die nicht ausgeschöpft werden, weil die Personen keinen formalen Berufsabschluss in diesem Tätigkeitsfeld erworben haben. Um solche ungenutzten Potenziale zu erschließen, ist es seit Jahresbeginn möglich, berufliche Kompetenzen im Rahmen eines sogenannten Validierungsverfahrens nachzuweisen. Gelingt dies, wird die vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit der Kompetenzen mit einem Ausbildungsberuf bescheinigt.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bekommen durch das Validierungsverfahren eine verlässliche Bewertung der beruflichen Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden oder von Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen Berufsabschluss haben. Sie können diese passgenau einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren. Der Nachweis über die vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit signalisiert darüber hinaus eine besondere Wertschätzung, die bei der Mitarbeiterbindung helfen kann.

Die Handelskammer Bremen kooperiert bei der Anerkennung beruflicher Kompetenzen eng mit der Oldenburgischen IHK. Diese hat ein spezielles Kompetenzzentrum für Validierungsverfahren eingerichtet, das auch für das Land Bremen zuständig ist. Wer sich für das Verfahren interessiert, kann sich von der Ausbildungsberatung der Handelskammer Bremen beraten lassen. Eine gute Vorbereitung lohnt sich, denn die Prüfung der Kompetenzen ist in der Praxis sehr aufwändig und kostet daher mehr als 1000 Euro an Gebühren.

Wer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit seiner Kompetenzen erhält, hat unter anderem Anspruch auf die Zulassung zur Abschlussprüfung und somit zum formalen Erwerb des jeweiligen Berufsabschlusses. Voraussetzungen für die Teilnahme am Validierungsverfahren sind ein Mindestalter von 25 Jahren und eine langjährige Erfahrung im Referenzberuf. Da das gesamte Verfahren in Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen.

Kontakt (Erstberatung):
www.handelskammer-bremen.de/ausbildungsberatung

Weitere Informationen (vertiefende Beratung und Antragsverfahren):
handelskammer-magazin.de/validierung