Der Staatsgerichtshof Bremen hat in einem denkbar knappen Urteil (4:3) das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds in Bremen – kurz Ausbildungsfonds – für verfassungskonform erklärt. Das bedeutet, dass
Unternehmen im Land Bremen ab 2025 verpflichtet sind, in den Ausbildungsfonds einzuzahlen.
💡 Können Unternehmen dagegen vorgehen?
Ja, obwohl das Gesetz derzeit Bestand hat, können Unternehmen nach Erhalt des Abgabenbescheides den Verwaltungsgerichtsweg einschlagen. Diese Gerichte haben die Möglichkeit, den Fall zur Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
🤝 Was tut die Handelskammer Bremen?
Die Handelskammer Bremen wird sich gemeinsam mit den unterstützenden Kammern – Handwerkskammer Bremen, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Ärztekammer Bremen Apothekerkammer Bremen und Zahnärztekammer Bremen – weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Gesetz abgeschafft wird.
🔗 Aktuelle Informationen:
Auf der Webseite der Handelskammer Bremen informieren wir umfassend über die aktuelle Situation und die rechtlichen Möglichkeiten für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven.