Patentanwalt Dr. Christian Hanses, Standortleiter des Bremer Büros der Kanzlei Eisenführ Speiser, empfiehlt einen strategischen Umgang mit Patenten.
Die Anmeldung eines Patents lohnt sich oft, wenn die realistische Erwartung einer geschäftlichen Entwicklung damit verbunden ist. Das Timing erfordert allerdings etwas Fingerspitzengefühl: „Der wichtigste Punkt ist, die Patentanmeldung vorzunehmen, bevor man irgendwelche Informationen veröffentlicht hat“, betont Patentanwalt Dr. Christian Hanses, Standortleiter des Bremer Büros der Kanzlei Eisenführ Speiser, „also bevor man Produkte auf einer Messe zeigt, Vorträge hält oder etwas im Internet bekanntgibt.“
Auf der anderen Seite sei ein zu schnelles Vorgehen auch nicht empfehlenswert, sagt Hanses. Um keine unnötigen Kosten zu generieren, wolle man eine Innovation in vielen Fällen erst patentieren, wenn sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehen lasse, dass sie tatsächlich in ein Produkt mündet. Ohnehin müsse man etwas weiter sein als bei der reinen Idee. „Patentrechtlich braucht man etwas, das wir Ausführbarkeit nennen. Man muss eine Erfindung in einer Patentanmeldung so beschreiben können, dass ein Dritter sie nacharbeiten könnte.“ Dieser Umstand werfe allerdings auch manchmal die Frage auf, ob es überhaupt erstrebenswert ist, die Erfindung zu patentieren, oder ob eine Geheimhaltung besser wäre – sofern sie überhaupt möglich ist.
Um diese Fragen klären zu können, sei es wichtig, das Thema Schutzrechte ganzheitlich zu betrachten, so Hanses. Das übergeordnete Ziel sei der Schutz des Geschäftsmodells durch gezielte Schutzrechtsanmeldungen für die Kerninnovationen, gerade auch bei kleinen und mittleren Unternehmen oder Start-ups. Dort gebe es manchmal nur eine geringe Zahl an Patenten, aber diese seien sehr wertvoll für das Geschäft. Daher sehe er es als wichtige Aufgabe der Anwälte, nicht nur isoliert ein Patent oder ein anderes Schutzrecht anzumelden, sondern unternehmerisch mitzudenken. „Wir versuchen, die richtigen Fragen zu stellen und sehen Patente nie ausschließlich als Selbstzweck, sondern immer als Unternehmenswert.“ Auch sei es wichtig, sich nicht ausschließlich mit Patenten zu befassen, sondern auch weitere Schutzrechte, wie Marken oder Designs zu berücksichtigen, denn die gesamte Schutzrechtsstrategie sollte zum Geschäftsmodell passen, so Hanses.
Lizenzen als Ausweg und Geschäftsmodell
Neben dem Schutz der eigenen Rechte ist es auch wichtig, die Schutzrechte anderer Unternehmen möglichst frühzeitig in den Blick zu nehmen. Manchmal sei es erforderlich, an einem Produkt Veränderungen vorzunehmen, um eine Patentverletzung zu vermeiden. „Das ist selten schwarz-weiß zu sehen, sondern oft auch eine Risikoabwägung“, sagt Hanses.
Im Konfliktfall führe der Weg nicht immer vor Gericht. Lizenzen seien beispielsweise eine Möglichkeit, sich zu einigen. „Das wird auch von dem einen oder anderen Mandanten, gerade den größeren Unternehmen, sehr aktiv genutzt“, berichtet Hanses. Für kleine Unternehmen seien Lizenzvergaben gelegentlich sogar von vornherein das angestrebte Verwertungsmodell, weil sie nicht selbst in die Produktion einsteigen möchten. Auch die komplette Veräußerung der Schutzrechte sei eine Option.
Das Wichtigste bleibe jedoch die rechtzeitige Beschäftigung mit der Materie. Vor allem Start-ups sei dies manchmal nicht bewusst. „Investoren fragen und untersuchen sehr dezidiert, wie ein Unternehmen in Bezug auf Schutzrechte aufgestellt ist“, so Hanses. „Wenn die Start-ups dann zu erkennen geben müssen, dass sie sich mit dem Thema nicht oder nur am Rande befasst haben, dann ist das ärgerlich.“ Umso wichtiger sei es daher, sich rechtzeitig mit dem Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Designs zu befassen.