Peter Adrian als Präsident an der DIHK-Spitze bestätigt

Konstituierende Sitzung der DIHK-Vollversammlung vollendet Rechtsformwechsel der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Die 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben am 24. Januar in einer Vollversammlung die Transformation des DIHK e.V. von einem privatrechtlichen Verein in die DIHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeschlossen. Dabei wählten sie den Präsidenten der IHK Trier, Peter Adrian, zum ersten Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Der 65-Jährige war seit März 2021 bereits Präsident des DIHK.

Auch die Vizepräsidenten Klaus Olbricht, Ralf Stoffels und Klaus-Hinrich Vater wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zur neuen Vizepräsidentin wählten die IHK-Vertreterinnen und -Vertreter Kirsten Schoder-Steinmüller. Die 60-jährige Unternehmerin ist ebenfalls bereits seit 2017 ehrenamtliche Präsidentin der IHK Offenbach und seit 2021 zudem Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages.

Darüber hinaus bestellte die Vollversammlung den langjährigen Hauptgeschäftsführer des DIHK e.V., Martin Wansleben, auch zum ersten Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Im Anschluss an die Vollversammlung fand am Abend ein Festakt mit Bundeskanzler Olaf Scholz als Gastredner statt. Am Vormittag hatte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem DIHK-Präsidium ausgetauscht, in dem alle 16 Bundesländer vertreten sind.

Im Zuge des Rechtsformwechsels sind die IHKs nunmehr gesetzliche Mitglieder der neuen DIHK: Damit ist die DIHK die „IHK der IHKs“. Zum Rechtsformwechsel gehören weitere Veränderungen: So wird ein Rat für Integrität und Schlichtung eingerichtet, der sich den Anliegen rund um Transparenz und Minderheitenschutz in der Interessenvertretung annehmen wird. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Beteiligung der IHKs und ihrer Mitgliedsunternehmen gelegt werden.

Die Rechtsaufsicht über die DIHK hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Bundesrechnungshof kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen.

Die DIHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Gesamtverantwortung, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen. Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK das Netz der Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen als Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK unterstützt die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben.