Einen aktuellen Bericht aus Brüssel zu den Compliance-Anforderungen des Exportkontrollrechts überbrachte Mirjam Kochendörfer, Referatsleiterin bei der Bundesbehörde für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Mittelpunkt standen dabei die Sanktionen gegen Russland und die Neuerungen in der EU-Dual-Use-Verordnung. Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Güter, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können.
Mit der neuen Dual-Use-Verordnung modernisierte die EU im vergangenen Jahr die Ausfuhrregeln. Im Kern geht es bei den Neuerungen um die Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Gütern zur digitalen Überwachung, sofern diese im Empfangsland für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verwendet werden sollen. Darüber hinaus wurden Vorgaben aufgenommen, die nicht nur das Geschäft mit bestimmten Gütern regeln, sondern auch deren technische Unterstützung. Unternehmen, die im Außenhandel als Vermittler agieren, werden ebenfalls mit Verschärfungen konfrontiert.
Vereinfachungen im Verfahrensablauf stellen im Gegenzug Allgemeine Genehmigungen (AGGs) dar. Die aktuelle Fassung der Dual-Use-Verordnung enthält zwei zusätzliche Allgemeine Genehmigungen (EU 007 und EU 008) – sie erleichtern die konzerninterne Ausfuhr von Software und Technologien sowie den Export von Verschlüsselungstechnik. Russland wurde kürzlich als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen herausgenommen. (kre)