Gutachten stützt Forderung nach mehr Bundesmitteln für die Seehäfen

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der IHK Nord kommt zu dem Schluss, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung gegen eine deutliche Erhöhung der Zahlungen zum Abbau des Investitionsstaus unbegründet sind.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) schätzt den aktuellen Investitionsbedarf in den Seehäfen auf rund 15 Milliarden Euro, damit diese ihre tragende Rolle für den deutschen Außenhandel auch in Zukunft wahrnehmen können. Die Bundesregierung trägt dazu jährlich nur 38,3 Millionen Euro auf Grundlage des Seehafenfinanzierungsgesetzes bei – den Rest müssten die norddeutschen Bundesländer allein aufbringen, womit sie finanziell überfordert sind.

Um den Investitionsstau zu lindern, fordert der ZDS eine dauerhafte Grundfinanzierung der Hafeninfrastruktur durch den Bund in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich. Diese Forderung erhält jetzt Rückenwind durch ein Rechtsgutachten, das die Handlungsmöglichkeiten des Bundes untersucht hat – und zu dem Ergebnis kommt, das eine einfache Gesetzesanpassung genügen würde.

Die IHK Nord hatte das Gutachten beim Verfassungsrechtler Prof. Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld in Auftrag gegeben. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung hatten bisher die Auffassung vertreten, dass für eine Erhöhung der Zahlungen eine Änderung der deutschen Verfassung notwendig wäre, die aufgrund des Widerstands der Südländer keine Mehrheit finden würde. In seinem Gutachten kommt Hellermann jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Argumentation der tatsächlichen Rechtslage nicht standhält.

Auch der Süden braucht die Seehäfen

André Grobien, Vorsitzender der IHK Nord und Präses der Handelskammer Bremen, hob bei der Vorstellung des Gutachtens die essenzielle Bedeutung der Seehäfen für die gesamte deutsche Wirtschaft hervor. „Auch Bundesländer wie Hessen, Thüringen oder Bayern sind auf funktionierende Logistik über die Häfen angewiesen“, sagte er. „Die Seehäfen sichern Millionen Arbeitsplätze, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der industriellen Wertschöpfung in Deutschland und eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.“

Wie sehr das ganze Land von funktionierenden Häfen abhängt, zeige sich gerade in diesem Sommer. Der Rhein führe Niedrigwasser und in Duisburg, dem größten Binnenhafen Europas, stehe der Verkehr auf dem Wasser weitgehend still. „Waren aus dem Binnenland suchen sich neue Wege in die Welt“, so Grobien. „Diese Wege führen über die Seehäfen im Norden. Der Süden und der Westen der Republik erwarten jetzt Leistung aus dem Norden. Und der Norden liefert.“

Wichtige Rolle für Energiewende und Verteidigungsfähigkeit

Aber auch andere gesellschaftliche Aufgaben seien ohne die Häfen nicht zu erfüllen, betonte der IHK-Nord-Vorsitzende. „Deutschland diskutiert über wirtschaftliche Resilienz, Versorgungssicherheit, Energiewende und Verteidigungsfähigkeit. All diese Themen haben einen gemeinsamen Nenner: leistungsfähige Seehäfen. Wer die Bedeutung der Häfen betont, muss auch bereit sein, Verantwortung für ihre Finanzierung zu übernehmen.“

Umfassende Mittel benötigen die Häfen laut IHK Nord für die Modernisierung der Infrastruktur, die Anpassung an den Klimawandel, die Infrastruktur für neue Kraftstoffe, den Offshore-Ausbau, die Digitalisierung sowie Anforderungen im Bereich der militärischen Mobilität und Versorgungssicherheit.

Hinzu komme der internationale Wettbewerb. „Europäische Hafenstandorte wie Rotterdam, Antwerpen-Brügge oder Danzig werden mit erheblichen öffentlichen Mitteln ausgebaut und strategisch weiterentwickelt“, sagte Grobien. „Während dort milliardenschwere Investitionsprogramme umgesetzt werden, diskutieren wir in Deutschland noch immer darüber, ob die bestehende Bundesbeteiligung überhaupt ausgeweitet werden kann.“

„Fortbestehen heißt nicht Versteinerung“

Diese Frage ist aus Sicht der IHK Nord nun beantwortet. Professor Hellermann vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Bielefeld legte am 18. August seine Untersuchung unter dem Titel „Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen einer Mitfinanzierung der Seehafenlasten durch den Bund“ vor und ließ keinen Zweifel daran, dass er von der Rechtmäßigkeit erhöhter Zahlungen überzeugt ist.

Konkret könne eine einfache Änderung des Seehafenfinanzierungsgesetzes die Grundlage für eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes schaffen. Im Grundgesetz sei geregelt, dass dieses Gesetz „fortbestehen“ dürfe – „und Fortbestehen heißt nicht Versteinerung“, so Hellermann. Der Betrag von 38,3 Millionen Euro, der seit 2005 gleichgeblieben ist, könne daher auch deutlich erhöht werden, um der Intention des Gesetzes gerecht zu werden. Dafür gebe es auch Präzedenzfälle bei vergleichbaren Gesetzen.

Der Bund könne also sofort handeln und das Seehafenfinanzierungsgesetz anpassen, verdeutlichte Alexander Anders, Geschäftsführer der IHK Nord. Die geforderten 500 Millionen Euro seien ein winziger Bruchteil des Bundeshaushalts. Demgegenüber seien beispielsweise auch die 28 bis 30 Milliarden Euro zu sehen, die allein das Hauptzollamt Hamburger Hafen durch Zolleinnahmen und Abgaben jährlich für den Bund generiert.

Politische Initiativen geplant

Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen, Dr. Matthias Fonger, kündigte an, das Gutachten werde in den folgenden Wochen intensiv mit der Politik und anderen Verbänden diskutiert, beispielsweise auf dem Treffen der norddeutschen Ministerpräsidenten in Rostock. „Wir müssen auch klarstellen, dass es keine Frage von Nord gegen Süd ist“, sagte er.

Bremens Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, unterstützte die Ergebnisse des Gutachtens. Bremen mache seit Jahren deutlich, dass der Bund sich angemessen und dauerhaft an der Finanzierung der Seehäfen beteiligen müsse. Das Gutachten zeige jetzt schwarz auf weiß, dass dafür nicht einmal eine Verfassungsänderung nötig sei. „Die deutschen Seehäfen sichern den Außenhandel, die Versorgungssicherheit und die Energiewende und übernehmen zunehmend auch Aufgaben für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands“, so Vogt. „Diese Aufgaben können die Küstenländer nicht dauerhaft allein finanzieren. Jetzt ist der Bund am Zug.“

Das vollständige Gutachten kann hier heruntergeladen werden:
ihk-nord.de

Bild oben:
Präsentation des Rechtsgutachtens (v.l.): Alexander Anders (Geschäftsführer der IHK Nord), Prof. Johannes Hellermann (Universität Bielefeld), André Grobien (Präses der Handelskammer Bremen und Vorsitzender der IHK Nord), Dr. Matthias Fonger (Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen).
Foto: IHK Nord