Ab dem 2. August dieses Jahres werden die Regelungen der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) europaweit in vollem Umfang gelten. Was das für die Bremer Wirtschaft bedeutet, erörterten die Gäste einer Podiumsveranstaltung im Haus Schütting.
„Was ist für Innovation das größere Risiko: Regulierung oder die ständige Frage, was erlaubt ist?“ Mit dieser Eingangsfrage eröffnete Moderatorin Sandra Lachmann die Diskussion, zu der die Handelskammer Bremen, die Bremische Landesmedienanstalt und der Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz gemeinsam eingeladen hatten. Welche Antwort eher passt, mag im Auge des Betrachters liegen. Feststeht, welches Ziel Brüssel diesbezüglich verfolgt: Die KI-Verordnung soll sicherstellen, dass in der EU entwickelte und verwendete KI vertrauenswürdig ist und Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte der Menschen bietet. Und: Sie soll KI-Technik fördern und ein günstiges Umfeld für Innovation und Investitionen schaffen.
Um das zu erreichen, setzt die Verordnung auf einen risikobasierten Ansatz. In vier Stufen zwischen „minimales Risiko“ (zum Beispiel KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spamfilter) und „unannehmbares Risiko“ (zum Beispiel Social-Scoring-Systeme) regelt sie, was erlaubt und was verboten ist – und welche konkreten Anforderungen, Transparenz- und Dokumentationspflichten in jeder der vier Risikoklassen gelten. „Wir können uns das wie eine Pyramide vorstellen“, erläuterte Dennis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen. „Je höher das Risiko bei der Anwendung eines KI-Systems eingeschätzt wird, desto mehr Pflichten haben die Entwickler und Betreiber.“
Der Mensch als letzte Instanz
Die erste Frage, die sich jedes Unternehmen zu stellen habe, laute: „Bin ich davon betroffen?“ Das betonte Andreas Kottisch, Geschäftsführer des Wirtschafts- und Wissenschaftsnetzwerks I2B und Vizepräses der Handelskammer Bremen. Wie jede Medaille habe auch die KI-Verordnung zwei Seiten. „Dass die Politik uns vor großen Unternehmen aus den USA schützen will, die mit dem Thema Datenschutz ganz anders umgehen, ist grundsätzlich gut. Auf der anderen Seite sind wir als Unternehmen in Sachen Bürokratie auch so schon ziemlich gut gefordert.“
Es komme jetzt darauf an, eine Struktur zu schaffen, welche die Wirtschaft bei der Nutzung der sich bietenden Potenziale unterstütze – und zwar ausdrücklich auch die kleinen und mittleren Unternehmen. In dem Zusammenhang verwies Kottisch auf die geplante Einrichtung von KI-Reallaboren, die laut Verordnung künftig ein zentrales Instrument zur Innovationsförderung darstellen sollen. „Solche Unterstützungsstrukturen dürfen nicht auf öffentliche Einrichtungen beschränkt bleiben, sondern müssen Privatunternehmen mit einbeziehen“, forderte er.
Ein Beispiel aus der Praxis hatte Daniela Hansjosten von RTL Deutschland aus Köln mitgebracht. Die Leiterin Standards & Practices im Jugendschutz berichtete von der selbst entwickelten Jugendschutz-KI „Mermaid“, die audiovisuelle Inhalte analysiert und RTL-Redaktionen bei der Altersfreigabe unterstützt. „Unser Tool ist sehr genau und sensibel, das findet mehr als jeder Mensch“, erläuterte Hansjosten. Ohne technische Unterstützung drohten bei der stetig steigenden Zahl an Inhalten Lücken im Jugendschutz. „Klar ist aber auch, dass am Ende immer noch ein Mensch draufschauen muss“, betonte sie. Ihr Tipp an alle, die selbst KI-Anwendungen entwickeln: möglichst frühzeitig Partner suchen, und zwar sowohl intern als auch von außen. „Gerade am Anfang hat es enorm geholfen, Fachexpertise unterschiedlicher Stellen einzubeziehen – auch, was die Akzeptanz betrifft.“
Große Dynamik als Herausforderung
Mit Blick auf Bremen und die hier schon 2021 beschlossene KI-Strategie des Landes stellte der Chef der Senatskanzlei Thomas Ehmke fest, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sicher von Vorteil sei. Andererseits: „Wir erleben ja alle die ungeheure Dynamik und Veränderungsgeschwindigkeit in diesem Bereich. Wer sich vor fünf Jahren einmal damit beschäftigt hat und danach nicht mehr, der ist jetzt raus.“ Es sei eine große Herausforderung, Systeme zu regulieren, deren weitere Entwicklung kaum absehbar sei. „Wir brauchen darum einen Dialog zwischen Rechtsetzung, Aufsicht und Praxis.“
Unter dem Strich zeigte sich der Chef der Senatskanzlei überzeugt, dass die Bremer Wirtschaft keine Angst haben müsse – weder vor Künstlicher Intelligenz, noch vor Regulierung. Im Gegenteil: „Es ist sowohl unter technischem als auch unter regulatorischem Aspekt sehr sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen.“