Aktualisierte Förderlandschaft im Land Bremen

Um Unternehmen zu unterstützen und ihre Investitionsbereitschaft zu fördern, hat das Land Bremen Anfang 2024 die neue Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) gestartet. Auch andere Förderungen richten sich verstärkt am Thema Nachhaltigkeit in seinen verschiedenen Facetten aus.

Die deutsche Wirtschaft benötigt dringend neue Impulse. Ein wichtiger Baustein dazu sind zielgerichtete Instrumente zur Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit. Im Januar 2024 hat das Land Bremen eine erweitere Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) gestartet. Das durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB) umgesetzte Programm fokussiert sich stärker als bisher auf das Thema Nachhaltigkeit: „Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die unter anderem eine bestehende Betriebsstätte erweitern, eine neue gründen, ihren Maschinenpark modernisieren oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen“, erklärt Ina Meier-Buick, Leiterin der Abteilung Wirtschafts- und Innovationsförderung bei der BAB.

Eine besonders hohe Förderung ist für nachhaltige Investitionsprojekte möglich: „So können zum Beispiel Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen je nach Unternehmensgröße mit Förderquoten von bis zu 65 Prozent unterstützt werden“, berichtet Meier-Buick. „Um bestmöglich die Förderpotenziale eines Vorhabens zu nutzen, empfehlen wir interessierten Unternehmen, sich persönlich an uns zu wenden. Im gemeinsamen Gespräch können wir dann individuell besprechen, was im konkreten Fall möglich ist. Idealerweise liegt dazu bereits ein erster grober Investitionsplan vor.“

Ausgenommen von der Förderung sind Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Baugewerbe, Beherbergungsgewerbe oder Handelsvertretungen. Anträge in Bremerhaven können über die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH gestellt werden.

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Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)

Neben dem GRW-Programm bietet die BAB weitere Fördermöglichkeiten, darunter das Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP): „Das Programm wurde uns durch das Umweltressort übertragen und richtet sich in erster Linie an öffentliche Institutionen sowie nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine“, erklärt Ina Meier-Buick. Es zielt darauf ab, Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz im Sinne der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu fördern.

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Diversity in KMU

Zusätzlich zum Thema Nachhaltigkeit ist in der Innovationsstrategie 2030 des Landes Bremen erstmalig auch der Anspruch auf Diversität und Gendergerechtigkeit als Querschnittsziel verankert: „Mit der FEI-Förderung ‚Gender Diversity‘ unterstützen wir entsprechend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bremen und Bremerhaven dabei, Diversity Management aufzubauen und zu etablieren und unter anderem Frauen gezielt für Fach- und Führungspositionen zu gewinnen“, erklärt Ina Meier-Buick. „Das Programm bietet Unternehmen die Möglichkeit, Fördermittel für Maßnahmen zu beantragen, die ihre Personalstrategien nachhaltiger und gerechter gestalten. So können Unternehmen ihre Rekrutierungsprozesse anpassen, flexible Arbeitszeitmodelle und agile Arbeitsmethoden einführen sowie Diversity-Management-Instrumente implementieren. Ebenso werden auch KI-gestützte Tools unterstützt, zum Beispiel zur transparenten Analyse und zur Reduzierung von geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Bezahlung oder in der Karriere.“

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Programme zur Förderung von Start-ups

Neben den genannten Förderprogrammen bietet das Land Bremen auch spezielle Förderungen für Start-ups. Über das Starthaus Bremen & Bremerhaven, einem Segment der BAB, wurde im Frühjahr 2023 die Start-up-Förderung „BRE-Up“ ins Leben gerufen: „Die Förderung richtet sich an innovative Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind und finanzielle Mittel zur Erreichung der Marktreife benötigen“, erklärt Petra Oetken, Abteilungsleiterin beim Starthaus. „Ganz wichtig ist dabei, dass die Geschäftsfelder der jeweiligen Unternehmen den Richtlinien der Innovationsstrategie 2030 des Landes Bremen entsprechen.“

Als weitere Fördermöglichkeit für Start-ups stellt das Starthaus über die BAB offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen aus EU-Mitteln zur Verfügung: „Mittlerweile haben wir hier den EFRE-Beteiligungsfonds II als Nachfolgeprogramm des 2016 in Kraft getretenen EFRE-Beteiligungsfonds I gestartet“, erklärt Oetken. „Zielgruppe des Programms sind junge, innovative und kleine Unternehmen, die trotz ihrer Wachstumsaussichten in der frühen Phase der Unternehmensentwicklung Finanzierungsschwierigkeiten haben und somit Zugang zu Finanzmitteln erhalten können.“ Das Programm wird ähnlich wie das ZUP und das Programm „Gender Diversity“ von der EU kofinanziert, die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

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