Mit Enttäuschung reagiert die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven auf die heute verkündete knappe 4 zu 3- Entscheidung des Staatsgerichtshofs Bremen, das Gesetz zur Errichtung eines Landesausbildungs-fonds für vereinbar mit der Bremer Landesverfassung zu erklären. Drei der sieben Richterinnen und Richter des Staatsgerichtshofs halten das Gesetz in einem abweichenden Votum für nicht vereinbar mit der Bremer Landesverfassung.
Die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven steht nach wie vor geschlossen in ihrer Ablehnung gegen diese neue bürokratische Umlage. Mit dem Ausbildungsfonds werden Unternehmen, die dringend nach Auszubildenden suchen, zusätzlich zu der häufig ergebnislosen Suche finanziell und administrativ weiter belastet.
Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht sagte nach der knappen Entscheidung des Staatsgerichtshofes Bremen: „Wir sind enttäuscht, dass der Staatsgerichtshof den Landesausbildungsfonds für das Land Bremen mit einer knappen 4 zu 3-Entscheidung für verfassungsgemäß erklärt. Aus unserer Sicht war die Idee eines Ausbildungsfonds von Anfang an falsch, denn sie basiert auf einer völligen Fehleinschätzung und Unkenntnis der aktuellen Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Die Unternehmen wollen ausbilden, was dagegen fehlt sind ausbildungsfähige junge Menschen.“ Gegen jede Vernunft werde mit einer Abgabe die Wirtschaft, die händeringend Nachwuchskräfte sucht, zusätzlich belastet, sagte der Präses und betonte: „Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, auch wenn wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass der Landesausbildungsfonds verfassungsrechtlich problematisch, inhaltlich falsch ist und nichts bewirken wird. Angesichts der knappen Entscheidung wird es mit Sicherheit Klagen der Handelskammer und von Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abgabe geben. Das Bundesverfassungsgericht wird über das Bremer Gesetz zu entscheiden haben. Wir werden unsere Mitgliedsunternehmen kurzfristig darüber informieren, welche Schritte jetzt möglich sind und wie sie bei Erhebung der Abgabe ihre Rechte wahren können.“
Die Handelskammer hatte am 12. Juli 2023 einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung des Gesetzes zur Errichtung des Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen beim Staatsgerichtshof Bremen eingereicht. An dem Normenkontrollantrag haben sich die Handwerkskammer Bremen, die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, die Ärztekammer Bremen, die Apothekerkammer Bremen und die Zahnärztekammer Bremen beteiligt.
Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger sagte nach der Verkündung der knappen Entscheidung: „Als Handelskammer werden wir uns gemeinsam mit den unterstützenden Kammern in Bremen weiterhin dafür einsetzen, dass der Ausbildungsfonds wieder abgeschafft wird.“ Der Hauptgeschäftsführer betonte, dass es nicht das Ziel sein könne, mit staatlicher Lenkung und erheblichem bürokratischem Aufwand zum Nachteil der Unternehmen in den Ausbildungsmarkt einzugreifen: „Die konkreten Vorstellungen, was mit den Einnahmen aus dem Landungsausbildungsfonds gemacht werden soll, überschneiden sich mit zahlreichen Unterstützungsangeboten, die es auf Landes- und Bundesebene längst gibt. Unterm Strich bleibt eine zusätzliche bürokratische Belastung auf beiden Seiten: für die Unternehmen wie auch für die Verwaltung, die das alles organisieren und kontrollieren muss.“ Viel effektiver wäre es, so Dr. Matthias Fonger, „wenn sich der Staat auf seine Aufgabe konzentriert, endlich eine bessere Schulbildung im Land Bremen zu garantieren und den schulischen Teil der beruflichen Ausbildung mehr zu unterstützen. Für den Bereich der verstärkten Berufsorientierung haben die Unternehmen einen Pakt für Berufsorientierung angeboten, der auf den vielen guten Unterstützungsangeboten aufbaut, die es bereits gibt.“